Atemschutz Ratgeber
Als erstes ist es egal ob man mit Lösemittellack oder auf Wasserlacken arbeitet bei jedem Lack spielt Atemschutz eine wichtige Rolle. Bis heute wird der Gesundheitsschutz in vielen Firmen nicht wirklich ernst genommen, was mitunter auch dem geschuldet ist das Atemwegs- oder Hauterkrankungen sich erst nach Jahren bemerkbar machen. Auf dieser Seite wollen wir darauf Aufmerksam machen was sie beachten sollten um sich erfolgreich zu schützen.
- nicht nur beim Verarbeiten sondern auch beim Reinigen mit einer Atemschutzmaske schützen.
- Zusätzlich zum Atemschutz sollte man auch Augen und Haut schützen
Partikel oder Flüssigkeiten wovor man sich schützen sollte!
Dämpfe |
Lösemitteldämpfe, Lackaerosole, Dämpfe aus wasserbasierenden Lacken, Styroldämpfe |
Isocyanate |
Bestandteile aus verschiedenen Härterkomponenten |
Staubpartikel |
Lacknebel, Schleifstaub, Metallstäube, Holzstaub, Schwermetallpartikel |
Lärm |
Exzenterschleifer, Ausblasedüsen, Maschinenlärm |
Auszug aus der von SATA entworfenen Atemschutzratgeber:
Gesetzgebung Deutschland
Für Arbeitsplätze, an denen Spritzlackierarbeiten unter Einsatz von Lackierpistolen durchgeführt werden
BG-Regel 231 (gültig seit Januar 2006)
Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten-Lackaerosole
Auszug aus BGR 231/3.2.2:
"Die Halb-/ Viertelmaske muss regelmäßig gewartet, das Kombinationsfilter [Hinweis: z.B. SATA air star F A2:P3] nach Herstellerangabe, spätestens wöchentlich gewechselt werden, wenn in der Woche Spritzarbeiten durchgeführt wurden."
Die Halbmaske FFA2P2 [Hinweis: Gas- und partikelfiltrierende Halbmaske - ohne Wechselfilter] ist nach Schichtende zu entsorgen und durch eine neue Halbmaske zu ersetzen. Wird mehr als 0,5kg Lackmenge/Schicht verarbeitet oder mehr als 1h/Schicht lackiert sind grundsätzlich Haubengeräte oder fremdbelüfteter Atemschutz zu tragen.
Unternemerpflichten
Der Unternehmer hat den Versicherten Atemschutzgeräte (qualifizierten Atemschutz!) grundsätzlich zu ihrer persönlichen Benutzung zur Verfügung zu stellen (Arbeitsplatz-Risikoanalyse) BGR 500/231/190/GefStoffV §20.
Er trägt die Verantwortung dafür, dass die Arbeitnehmer vor Erst-Benutzung, dann nach Bedarf, jedoch mindestens 1x jährlich eine theoretische Ausbildung und praktische Übung im Umgang und Einsatz der Atemschutzgeräte erhalten (Dokumentation ist erforderlich); BGR 500/231/190.
Er hat für eine Lagermöglichkeit zu sorgen, mit der die Atemschutzgeräte gegen Schmutz, Öl, Sonnenlicht, extreme Hitze und Kälte, übermäßige Feuchte und schädliche Chemikalien in gesonderten Räumen oder in geeigneten Behältern geschützt werden; BGR 190.
Bei Bedarf Anordnung von arbeitsmedizinischen Vor- und Nachsorgeuntersuchungen; G26
Arbeitnehmerpflichten
Der Arbeitnehmer muss seine persönliche Atemschutzmaske/ -haube verwenden BGR 500/231/190/ GefStoffV §9 Abs. 3.
Er hat dafür zu sorgen, dass Filterpatronen, Atemventilscheiben innerhalb vorgegebener Wechselintervalle laut Bedienungsanleitung gereinigt bzw. desinfiziert oder ersetzt bzw. erneuert werden; BGR 500/231/190.
Er hat diese Lagermöglichkeiten zu nutzen; BGR 190.
Teilnahme an den arbeitsmedizinischen Vor- und Nachsorgeuntersuchungen; G26